Erklärung zur Barrierefreiheit für VOIS|Online 2.0

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://onlinedienste.ekom21.de/buergerdienste/app/m/ veröffentlichte Webanwendung der ekom21 – KGRZ Hessen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem von der Firma HSH Soft- und Hardware Vertriebs GmbH am 16.03.2023 durchgeführten BIK-BITV Selbsttest.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Verdeckte Überschriften
    1. Beschreibung
      Einzelne Überschriften werden durch andere Texte überlagert.
    2. Maßnahme
      Es sind derzeit keine Maßnahmen geplant.
    3. Barrierefreie Alternative
      Aktuell steht keine barrierefreie Alternative zur Verfügung.
  2. Nicht ausreichende Farbkontraste
    1. Beschreibung
      Bei der Beantragung der Meldebescheinigung halten einzelne Texte in Textfeldern den Mindestkontrastwert nicht ein.
    2. Maßnahme
      Es sind derzeit keine Maßnahmen geplant.
    3. Barrierefreie Alternative
      In den Barrierefreiheitseinstellungen existiert die Option zur Einstellung eines höheren Kontrastes für die gesamte Ansicht.
  3. Horizontales scrollen bei geringen Fensterbreiten
    1. Beschreibung
      Im Firefox ist bei einer Fensterbreite von 334px die Vorgangsauswahl nicht komplett sichtbar ohne horizontal zu scrollen müssen.
    2. Maßnahme
      Es sind derzeit keine Maßnahmen geplant.
    3. Barrierefreie Alternative
      Aktuell steht keine barrierefreie Alternative zur Verfügung.
  4. Keine Tastaturbedienbarkeit einzelner Dialoge im Vorgang „Hauptwohnsitz anmelden“
    1. Beschreibung
      Das Dialogfenster „Daten einsehen“ kann nicht mit der Tastatur bedient werden.
    2. Maßnahme
      Es sind derzeit keine Maßnahmen geplant.
    3. Barrierefreie Alternative
      Aktuell steht keine barrierefreie Alternative zur Verfügung.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.11.2023 erstellt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:

Kontakt zur ekom21 – KGRZ Hessen
Kundenservice
E-Mail: vois@ekom21.de
Telefon: +49 641 9830 3737

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2902
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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